Buchhaltung
- Buchung laufender Geschäftsvorfälle
- Die Erstellung der Anlagenbuchhaltung
- Den monatlichen und quartalsweisen Ausdruck sowie der Übermittlung aller lfd. betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) zu Ihrer Verfügung, sowie an Ihren Steuerberater
Lohnbuchhaltung
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihren Arbeitnehmer
- Lohnsteueranmeldung und Übermittlung
- Erstellen der Krankenkassen-Beitragsnachweise und Übermittlung
- Übernahme (Fragebogen) der vorgegebenen Stammdaten des Personals
Alle Leistungen werden nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes § 6 Nr. 3 +4 StBerG erledigt. Ich bearbeite Ihre Buchhaltung im eigenen Homeoffice mit der Software Lexware.
Wenn Sie noch keinen Steuerberater haben sprechen Sie mich bitte an. Gemeinsam finden wir die/den passende/n Steuerberater/in für Sie.